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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT STÍN KOVO s.r.o.

 

Die Marke der SHADEON® Produkte 

Version: 2 / 2019 / DE

 


Einführungsbestimmungen:

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB") erlässt die Gesellschaft STÍN KOVO s.r.o. mit Sitz Zbrojovka obj. 13, Vsetín 755 01, (nachfolgend nur STÍN KOVO), Ident.Nr.:
28632346, Ust-IDNr.: 28632346 als der Verkäufer der weiter aufgeführten Produkte zwecks Festlegung der Voraussetzungen, Bedingungen und Erfordernisse zur Vorbereitung und Realisierung ihrer Geschäfte.

2. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Gesellschaft STÍN KOVO mit einer anderen Person besondere Bedingungen für individuelle (nicht im Katalog enthaltene) Lieferungen vereinbart, und zwar unterstützend für Angelegenheiten, die durch die besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelt werden. Im Falle von abweichenden schriftlichen Vereinbarungen gelten die Bestimmungen der besonderen Bedingungen.

I. Verwendete Begriffe und Termine

1. Der Käufer ist eine Person, die in Übereinstimmung mit diesen AGB für die Gesellschaft STÍN KOVO eine Bestellung ausstellt.

2. Unter Leistung versteht man die Ware, die von der Gesellschaft STÍN KOVO in Übereinstimmung mit ihrem Gegenstand der Unternehmung geliefert wird.

3. Unter Ware versteht man die Produkte, die entsprechend dem Angebot unter einer Bezeichnung
aufgeführt sind. Die Spezifikation der Ware wird in Hinsicht auf die Menge und Art jeweils in den weiter beschriebenen Dokumenten vorgenommen.

4. Unter der individuellen, im Katalog nicht aufgeführten Ware versteht man die Ware, die im Katalog nicht einbezogen ist und die die Gesellschaft STÍN KOVO gemäß den besonderen Bestimmungen dieser AGB liefert.

5. Bestellung ist eine einseitige Rechtshandlung des Käufers, die gegenüber der Gesellschaft STÍN KOVO mit dem Ziel, von ihr eine konkrete Ware zu kaufen, gemacht wurde.

6. Als wesentliche Erfordernisse einer Bestellung gelten diese Angaben:

    a.  Vor- und Nachname bei natürlichen Personen, oder die Handelsfirma des Käufers,
    b.  Bei natürlichen Personen der Wohn- und Unternehmungsort, falls sie abweichend sind, bei juristischen Personen der Sitz des Käufers,
    c.  Liefer- und Fakturierungsanschrift, sofern sie sich von den unter dem Buchstabe b. aufgeführten Anschriften unterscheiden,
    d.  Ident.Nr. und Ust-IDNr. des Käufers, bei einer natürlichen, nicht gewerblich tätigen Person das Geburtsdatum
    e.  Art und Menge der Ware,
    f.   Auszug aus dem Handelsregister, bzw. eine Kopie des Gewerbescheins, Bescheinigung über die Registrierung als MWSt-Zahler als Anlage der Bestellung, sofern sie der Firma STÍN KOVO noch nicht vorliegen,
    g.  Bezeichnung der Waren entsprechend den Positionen im Katalog der Gesellschaft STÍN KOVO

    Ergänzende Angaben:
    h. Bankverbindung und Kontonummer des Käufers,
    i. Telefonnummer des Käufers, Fax, E-Mail

Ordnungsgemäße Bestellungen bearbeitet die Gesellschaft STÍN KOVO im Laufe der ganzen Arbeitswoche. Bis 10:00 Uhr eines jeden Arbeitstages jeweils entsprechend dem gegebenen Anfuhr-Zeitplan. Die nach 10:00 Uhr entgegengenommenen Bestellungen werden bearbeitet und ausgestellt für den nächsten Versand am nächsten Anfuhrtag entsprechend dem Anfuhr-Zeitplan der einzelnen Abnehmer und dem Sortiment.

Die Gesellschaft STÍN KOVO behält sich das Recht vor, die Berechtigung der Bestellung jederzeit zu prüfen, insbesondere durch eine telefonische Prüfung der Personenidentität oder Prüfung der auf einer Fax-oder anderen schriftlichen Bestellung aufgeführten Unterschrift durch den Vergleich mit dem seitens des Käufers gelieferten Unterschriftsmuster. Sollten beliebige Mängel festgestellt werden, insbesondere eine Nichtübereinstimmung der Angaben über die Personen, die zur Warenbestellung berechtigt sind, oder falls die Unterschriften auf der Bestellung und dem Unterschriftsmuster nicht übereinstimmen, so ist die Gesellschaft STÍN KOVO berechtigt, die Leistung gemäß der Bestellung abzulehnen.

Die Bestellung ist ein Kaufvertragsentwurf. Durch die Erbringungen der Leistung seitens der Gesellschaft STÍN KOVO in Übereinstimmung mit der Bestellung kommt es zum Kaufvertragsabschluss im vollen Umfang. Steht die Bestellung von der Gesellschaft STÍN KOVO als ein Formblatt, sei es in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form zur Verfügung, wickelt der Käufer die Warenbestellung grundsätzlich mit Hilfe dieses Formblatts ab; dieses Formblatt ist im System für alle registrierten Geschäftspartner sowie auf der Internetseite online zugänglich.

7. Als Lieferung oder Leistung seitens der Gesellschaft STÍN KOVO (nachfolgend nur „Lieferung") gilt der Zeitpunkt der Warenübergabe an den Käufer. Eine Teilleistung ist zulässig und der Käufer ist nicht berechtigt,
sie abzulehnen.

8. Als Reklamation (Beanstandung) versteht sich eine einseitige Rechtshandlung des Käufers, die auf die Geltendmachung der Rechte aus Haftung für die Warenmängel orientiert ist. Die Reklamation ist in Übereinstimmung mit der Reklamationsordnung der Gesellschaft STÍN KOVO, die ein untrennbarer Bestandteil dieser AGB ist, vorzunehmen.

9. Unter Rechnung versteht sich ein in der Bestimmung des Art. IV der AGB beschriebene Dokument.

10. Das Zahlungsziel ist derjenige Tag, den die Gesellschaft STÍN KOVO festgelegt hat und zu dem der Kaufpreis zzgl. MwSt. auf das Konto der Gesellschaft STÍN KOVO gutzuschreiben oder der Gesellschaft STÍN KOVO in bar zu bezahlen ist.

11. Sofern die Gesellschaft STÍN KOVO einem einzelnen Käufer keine spezielle Preisliste aushändigt, versteht sich unter einer Preisliste eine offizielle Übersicht über die Preise der im Angebot der Gesellschaft STÍN KOVO aufgeführten Titel, in der Fassung ihrer Ergänzungen (nachfolgend nur „Preisliste"). Die Gesellschaft STÍN KOVO behält sich das Recht vor, die Preisliste anzupassen. Für die einzelnen Käufe ist der Preis der Ware gemäß der zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bestellung gültigen Preisliste. Die Gültigkeit der Preisliste beginnt mit dem Tag seiner Ausgabe im Sitz der Gesellschaft STÍN KOVO, sofern von der Gesellschaft STÍN KOVO keine andere Festlegung getroffen wurde.

12. Backorder ist eine Ersatzlösung für den Fall, dass die Gesellschaft STÍN KOVO in der durch den Käufer geforderten Frist die zur Erbringung der Leistung erforderliche Warenmenge nicht zur Verfügung hat. Dass bedeutet, dass die Gesellschaft STÍN KOVO nach dem Erhalt einer solchen Lieferung den Besteller als Anwärter auf die bestellte Ware einordnet und seine Bestellung in der Evidenz führt. Der Liefertermin wird individuell mit dem Besteller vereinbart.

II. Dauer des Rahmenkaufvertrags

1. Solcher Vertrag wird für gewöhnlich mit denjenigen Geschäftspartnern - Käufern, die die Ware beim Verkäufer wiederholt bestellen, abgeschlossen. Er wird auf eine bestimmte Zeit bis zum Jahres ende, in dem er unterzeichnet wurde, abgeschlossen. Sofern nach dem Ablauf dieser Zeit kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, der Verkäufer dem Käufer vorher schriftlich nicht mitteilt, dass er auf der Beendigung des Vertrags besteht und gleichzeitig der Käufer die Waren auch weiterhin bezieht, so verlängert sich die Vertragsdauer automatisch jeweils um ein Jahr.

III. Lieferbedingungen

1. Der Gegenstand des Kaufes ist die durch die Gesellschaft STÍN KOVO gelieferte Ware. Die Warenauswahl trifft der Käufer vermittelst einer Bestellung anhand des Katalogs, Angebots oder einer zu diesem Zweck seitens der Gesellschaft STÍN KOVO ausgestellten Unterlage. Die Gesellschaft STÍN KOVO verpflichtet sich, dem Käufer neue Warenkataloge zumindest durch die Veröffentlichung auf ihrer Internetseite zur Verfügung zu stellen.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Ware lediglich aufgrund einer Bestellung des Käufers, in der Frist gemäß Katalog oder einer individuellen Vereinbarung mit dem Abnehmer geliefert. Eine Bestellung wird in Schriftform, per Fax, oder als Datenübertragung im INTERNET getätigt. Sollte eine Bestellung anders als in Schriftform vorliegen, behält sich die Gesellschaft STÍN KOVO das Recht vor, keine Leistung zu erbringen, bevor die Bestellung nachträglich in Schriftform bestätigt wurde. Die Bestellung einer individuellen, im Katalog nicht aufgeführten Ware muss der Käufer immer in Schriftform vornehmen.

3. Die Gesellschaft STÍN KOVO ist berechtigt, ohne jegliche Rückgriffe seitens des Käufers die Erbringung einer Leistung abzulehnen, sofern sie sich damit zur Erbringung einer unmöglichen, nachteiligen Leistung oder einer Leistung, die die übliche Regel offensichtlich verletzt, verpflichten würde. Ferner kann sie jederzeit so vorgehen, falls der Käufer nicht alle Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft STÍN KOVO, die zum Tag der Ausstellung der Bestellung fällig sind, bezahlt hat.

4. Ware, die mit einem Liefertermin gemäß den regelmäßigen Transport-/ Anfuhrtagen der Firma bestellt wurde, wird immer frachtfrei geliefert. Den Transport sichert die Gesellschaft STÍN KOVO. Die Warenübernahme bestätigt der Käufer dem Mitarbeiter der Gesellschaft STÍN KOVO, bzw. dem beauftragten Transportführer auf seinem Lieferdokument. Die Bestätigung muss eine ordnungsgemäße Bezeichnung des Käufers in Übereinstimmung mit dem Auszug aus dem Handelsregister oder dem Gewerbeschein, aufzuführen ist die Vor- und Nachname der Person, die die Übernahme bestätigt. Sofern es sich um eine Ware handelt, die mit einer Speditionsfirma versendet wird, wird dem Kunden eine Gebühr in der Höhe von 130,- CZK ohne MwSt. berechnet. Falls der Besteller die Warenlieferung außerhalb der regelmäßigen Anfuhrtagen verlang - entweder durch den Lieferanten oder eine andere Speditionsfirma - wird ihm diese Dienstleistung in voller Höhe in Rechnung gestellt und der Besteller hat sie zu bezahlen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Beförderer nicht verpflichtet ist, die in der Bescheinigung aufgeführten Angaben auf Übereinstimmung mit dem Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeblatt zu prüfen. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der aufgeführten Vorgehensweise und die Richtigkeit der eingetragenen Angaben. Der Käufer haftet im vollen Umfang auch dafür, dass die Ware durch eine für die Übernahme gemäß den obigen Bestimmungen berechtigte Person übernommen wurde. Sollten später Zweifel über die Lieferung wegen einer unklaren oder ungenauen Bezeichnung des Käufers in den Lieferdokumenten auftreten, so gilt die Lieferung als ordnungsgemäß ausgeführt und durch den Käufer übernommen. 

5. Sofern der Käufer der Gesellschaft STÍN KOVO keine andere Anschrift zur Realisierung der Lieferung mitteilt, gilt, dass der Lieferort der Sitz/ Wohnort des Käufers ist. Falls mehrere Anschriften aufgeführt werden, kann die Gesellschaft STÍN KOVO die Lieferung erfüllen, indem sie in jedem beliebigen Ort von diesen liefert, sofern der Lieferort in der Bestellung des Käufers nicht genau spezifiziert wurde. Das gilt auch dann, wenn der Lieferort in der Bestellung zwar spezifiziert ist, doch die Realisierung der Lieferung an die angegebene Anschrift sich als unmöglich oder sehr beschwerlich gezeigt hat.

6. Der Käufer ist verpflichtet, die Gesellschaft STÍN KOVO unverzüglich schriftlich über Änderungen der zur Warenübernahme und Unterzeichnung der Beförderungs-(Liefer-) Dokumente berechtigten Personen, wie auch über die Änderungen der Lieferanschriften zu informieren. Die Verletzung dieser Pflicht begründet keine Infragestellung der Übernahme der Lieferung durch den Käufer und entbindet die Gesellschaft STÍN KOVO von der Verantwortung wegen Lieferverzug oder Schaden.

7. In Übereinstimmung mit den vorigen Bestimmungen ist der Lieferbeleg in der Regel der Lieferschein und die Rechnung. Bei der Rechnungsstellung wird eine Kopie des bestätigten Lieferscheins der Rechnung beigelegt.

8. Bei Nichtübernahme der Ware durch den Besteller werden dadurch entstandene Nebenkosten für Lagerhaltung, Transport und Warenmanipulation in Rechnung gestellt.

IV. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

1. Den Kaufpreis legt der Lieferant (Verkäufer) in der Preisliste oder individuell für die einzelnen Abnehmer fest und ist für den entsprechenden Artikel in der Rechnung gekennzeichnet. Der Kaufpreis bezieht alle Aufwendungen der Firma STÍN KOVO, die mit der Verpackung der Ware, ihrer Kennzeichnung, der Vorlage aller einschlägigen Dokumente, Transportdokumente, dem Frachtgeld für die Zustellung im durch den Käufer festgelegten Lieferort (sofern durch diese AGB nichts anderes festgelegt wurde), einschließlich des Warenschutzes zusammenhängen, ein. Der Käufer ist mit der Preisliste vertraut.

2. Der Preis ist am in der Rechnung festgelegten Tag zahlbar. Ist in der Rechnung kein Zahlungsziel festgelegt, so wird die Rechnung am 6. Tag nach dem Datum der Rechnungsausstellung fällig.

3. Anspruch auf Kaufpreiszahlung ensteht auch im Falle, wenn die ordnungsgemäß gefertigte Ware oder ein Teil der Ware vom Kunden nicht übernommen wurde.

4. Im Falle der ersten drei Bestellungen eines neuen Kunden ist die Rechnung jeweils bei der Warenabnahme fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

5. Die Rechnung ist ein Zahlungs- und Steuerbeleg, der folgende Angaben beinhaltet:

    a.  Datum der Ausstellung und Datum der Erbringung der steuerpflichtigen Leistung,
    b.  Fälligkeitsdatum,
    c.  Bezeichnung der Ware, ihre Menge und Einheitspreise, Auftrag,
    d.  Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer,
    e.  Mehrwertsteuer,
    f.   Gesamtpreis zur Bezahlung,
    g.  die Nummern der Lieferscheine, sofern sie getrennt ausgestellt wurden,
    h.  Kundennummer, falls zugeteilt,
    i.   Bestellungsnummer,
    j.   Identifikationsdaten des Verkäufers und Käufers einschließlich der Ust-IDNr.

6. Gerät der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises einer einzelnen Lieferung in Verzug, ist die Gesellschaft STÍN KOVO berechtigt, die Bezahlung eines Verzugszinses in der Höhe von 0,05% vom geschuldeten Betrag täglich zu verlangen. In diesem Fall bleibt die Ware auch weiterhin Eigentum der Firma STÍN KOVO bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung(en). Dauer der Zahlungsverzug des Käufers länger als 30 Tage, ist die Gesellschaft STÍN KOVO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragsrücktritt bedarf der Schriftform und wird mit dem Zeitpunkt seiner Zustellung an den Käufer wirksam. Als Zustellung gilt auch der Zeitpunkt der Übernahme einer Faxnachricht oder der elektronischen Post im Empfangsgerät des Käufers. Die Parteien sind im solchen Fall verpflichtet, gegenseitig alles zurückzugeben, was sie gemäß diesem Vertrag erhalten haben. Die Rückgabe der Ware anstelle der Bezahlung ist lediglich auf Aufforderung der Gesellschaft STÍN KOVO oder nach Vereinbarung mit ihr möglich und wird auf eigene Kosten und Gefahr des Käufers vorgenommen.

7. Sollte ein Käufer, der gemäß Punkt 6 mit der Bezahlung des Kaufpreises bereits im Verzug ist, eine weitere Bestellung erteilen, wird die Erfüllung dieser Bestellung bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bzw. aller Kaufpreise, aufgeschoben.

V. Rechte aus Produkthaftung, Garantie

1. Die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Geltendmachung der Rechte aus der Produkthaftung regelt die Reklamationsordnung der Gesellschaft STÍN KOVO, die einen untrennbaren Bestandteil dieser AGB bildet. Für die Veröffentlichung dieser Reklamationsordnung oder ihrer Änderungen gilt die gleiche Regelung wie für die Veröffentlichung dieser AGB.

2. Sofern in der Preisliste nichts anderes festgelegt ist, gewährt die Gesellschaft STÍN KOVO für alle Waren eine Garantie von 24 Monaten. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag der Warenübernahme zu laufen.

VI. Besondere Regelung zur individuellen (nicht im Katalog enthaltene) Waren und Lieferungen

1. Eine nicht im Katalog enthaltene Ware wird ausschließlich aufgrund einer besonderen schriftlichen Bestellung oder eines Kaufvertrags geliefert.

2. Die Gesellschaft STÍN KOVO kann nach ihrem freien und alleinigen Ermessen eine spezielle Preisliste für alle Käufer oder Käufergruppen ausstellen. Die Kriterien für die Preisfestlegung bestimmt die Gesellschaft STÍN KOVO. Eine Voraussetzung der Gültigkeit der speziellen Preisliste ist der Abschluss eines Rahmenkaufvertrags, dessen Anlage und untrennbaren Bestandteil die spezielle Preisliste dann bildet.

VII. Sonstige Bestimmungen

1. Der Käufer erlangt das Eigentumsrecht zur Ware erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Mit dem Zeitpunkt der Warenübernahme durch den Käufer wird auf ihn die Verantwortung für eine zufällige Vernichtung, Beschädigung oder Verlust der Ware übertragen.

2. Diese Bedingungen werden mit dem Tag ihrer Unterzeichnung durch eine für die Gesellschaft STÍN KOVO zeichnungsberechtigte Person wirksam. Falls sie auf den Internetseiten der Gesellschaft STÍN KOVO veröffentlicht werden, werden sie am 2. Tag nach der Veröffentlichung wirksam. Durch die neuen AGB werden die früher herausgegebenen AGB aufgehoben. Die aufgrund der AGB gegründeten Rechtsbeziehungen werden jeweils nach den zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsverhältnisses gültigen AGB beurteilt.

3. Die Parteien haben gemäß Gesetz Nr. 216/1994 Gbl. vereinbart, dass alle ihre aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind, oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Streitigkeiten, im Schiedsverfahren ("SV") vor einem einzigen Schiedsrichter ad hoc entschieden werden. Sie beauftragen explizit den Vorstandsvorsitzenden der AG Union für Schieds- und Mediationsverfahren /Unie pro rozhodčí a mediační řízení ČR, a.s./, Ident.Nr.: 27166147 ("Union"), für das SV einen Schiedsrichter auszusuchen, und ermächtigen ihn, zur Schiedsrichterauswahl eine andere Person zu bevollmächtigen. Zu Händen des Vorstandsvorsitzenden der Union wird an die Anschrift Cejl 91, 602 00 Brno die Klage eingereicht und diese Anschrift ist auch die Zustellanschrift des Schiedsrichters und der Ort, wo das SV verlaufen wird. Die Parteien beauftragen ausdrücklich den Schiedsrichter, den Preis des SV festzulegen, und haben vereinbart, dass das SV für den Preis, den der ausgewählte Schiedsrichter unter www.urmr.cz zum Tag der Einreichung der Klage veröffentlicht ist, durchgeführt wird. Bei Streitigkeiten, die internationale Elemente beinhalten, wird der Preis des SV um die Hälfte erhöht. Auf diese Weise wird auch ein Anspruch, der als gegenseitiger Vorschlag oder Einwand der Aufrechnung in der Gesamthöhe geltend gemacht wurde, vergebührt. Durch die Einstellung des Verfahrens erlischt der Anspruch des Schiedsrichters auf die Bezahlung des Preises des SV nicht, der bezahlte Preis des SV wird nicht zurückerstattet. Die Parteien beauftragen den Schiedsrichter, das SV in tschechischer Sprache, schriftlich ohne mündliche Verhandlung zu führen, nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit zu entscheiden, die Entscheidung ohne Begründung herauszugeben, und sind damit einverstanden, dass er mit der verwaltungstechnischen und ökonomischen Tätigkeit im Rahmen des SV Dritte beauftragen kann, und in diesem Umfang befreien sie ihn von der Schweigepflicht. Die Parteien haben vereinbart, dass über den eventuellen Ausschluss des Schiedsrichters der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Union entscheidet, der Preis des SV die Verfahrenskosten darstellt, auf die im Dokument, das den Schiedsvertrag beinhaltet, aufgeführten Anschriften zugestellt werden kann, und dass im SV die Bestimmungen des BGBs über die Vorgehensweise bei der Zustellung angemessen angewendet werden; die Hinterlegung beim Gericht ersetzt die Hinterlegung beim Schiedsrichter und das Aushängen auf der Gerichtstafel ersetz das Aushängen auf www.urmr.cz.

4. Der Käufer erklärt, dass er ohne Einschränkungen in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu zahlen, insbesondere, dass sich sein Vermögen nicht in der Lage befindet, für die das Gesetz die Verpflichtung vorsieht, einen Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen, kein Gemeinschuldner oder Schuldner im Konkurs- und Ausgleichsverfahren ist, kein Antrag auf Konkurserklärung mangels Masse abgewiesen wurde oder aus diesem oder einem anderen Grund ein Konkurs aufgehoben wurde, dass über sein Vermögen keine Vollstreckung geführt wird, oder dass er keiner anderen Vollstreckung unterliegt oder durch keine Vollstreckung eingeschränkt ist.

5. Der Käufer erklärt, dass er handlungsfähig ist und die in Vertretung für ihn handelnden Personen gemäß den gültigen Vorschriften dazu berechtigt sind.

6. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine beliebigen Pflichten und Rechte, die sich aus dem Vertrag oder einem Teil davon ergeben, Dritten überlassen.

7. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass zum Kaufgegenstand die Ware wird, die nach seinem Wunsch oder für seine Person nach der Spezifikation des Käufers hergestellt oder maßgefertigt worden ist. Die Bestimmung des § 1829 des tschechischen BGB Rücktrittsrecht - ohne Grundangabe binnen 14 Tagen von bei außerhalb festen Verkaufsstellen geschlossenen Verträgen zurücktreten zu dürfen - wird ausgeschlossen.

8. Der Käufer haftet für den Schaden, der eine eventuelle Unwahrheit oder Ungenauigkeit der in diesem Abschnitt abgegebenen Erklärungen oder eine Verletzung der hier aufgeführten oder auch anderen Verpflichtungen aus dem Vertrag verursachen würde.

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