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REKLAMATIONSORDNUNG DER GESELLSCHAFT VON STÍN KOVO s.r.o. 

Die Marke der SHADEON® Produkte 

 

Einleitende Bestimmungen:

1. Der Verkäufer ist eine im Handelsregister der STÍN KOVO s.r.o. eingetragene juristische Person mit Sitz in Bratří Hlaviců 122, Vsetín 755 01

2. Der Käufer ist derjenige, der mit dem Verkäufer einen Vertrag über den Kauf von Waren gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens abgeschlossen hat.

3. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware so zu versenden, dass sie in geeignetem Verpackungsmaterial verpackt ist, das den Anforderungen des Warentransports entspricht und ohne dass das Risiko einer möglichen Beschädigung der Ware besteht

4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Übernahme so zu prüfen, dass er bei Anwendung aller fachmännischen Sorgfalt die Mängel der Ware erkennen kann.

5. Bei mechanischen Beschädigungen der Verpackung des Produkts wird bestätigt, dass er verpflichtet ist, den Schaden im Beisein der Person, die den Transport durchgeführt hat, im Übergabeprotokoll festzuhalten, bzw. dem Lieferschein.

6. Der Käufer nimmt die gelieferte Ware aufgrund der Angaben auf dem Lieferschein an. Die Annahme der Ware muss anhand der Angaben in dem Lieferschein entweder durch den Käufer oder einen von ihm bevollmächtigten Vertreter bzw. einen hierzu befugten Mitarbeiter bestätigt werden. Ohne die Eintragung gemäß Punkt 5 wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die Ware geliefert wurde keine offensichtlichen Mängel aufweist, dass das Verpackungsmaterial nicht mechanisch beschädigt ist und dass die Ware in der im Spezifikationsblatt angegebenen Menge geliefert wurde. Alle Sachverhalte müssen bei der Unterzeichnung des Lieferscheins überprüft und schriftlich dargelegt werden, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

7. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Mängel der Ware schriftlich mitzuteilen und einen konkreten Anspruch auf Mängelhaftung unverzüglich geltend zu machen, nachdem er sie bei rechtzeitiger Untersuchung und mit ausreichender Sorgfalt hätte entdecken können, andernfalls wird ihm das Gericht das Recht aus mangelhafter Leistung nicht anerkannt. Im Falle eines versteckten Mangels gilt dies, wenn die Meldung unverzüglich erfolgt, was auch bei ausreichender Gewährleistungssorgfalt erforderlich sein kann, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist, die ab Ablieferung der Ware zu laufen beginnt oder ab der Lieferung der Ware an den im Vertrag angegebenen Bestimmungsort (alles).trage (in der Bestellung) festgelegten Warenlieferungsortes nach offenkundiger Manipulation oder ggf. Transport durch den Käufer oder Dritte festgestellt wurden.

8. Der Verkäufer trägt die Verantwortung für alle mechanischen Mängel, die außerhalb des im Vertrag (der Bestellung) angegebenen Lieferorts festgestellt werden, nach Bestätigung oder Transport zum Käufer oder zur Dritten Person.
 

I. Garantiebedingungen

1.       Für den Fall, dass der Käufer nach der Übernahme der Ware während der Gewährleistungsfrist Mängel an der Ware aufweist, kann er einen berechtigten Anspruch geltend machen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Verkaufs – der Übergabe der Ware, der auf dem Vertragsblatt angegeben ist.

2.       Die Dauer der Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, sofern nicht anders angegeben.

3.       Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:

    a. Ablauf der Garantiezeit.
    b. Zerreißen von Schutzsiegeln und Aufklebern, sofern diese auf dem Produkt vorhanden sind.
    c. Unsachgemäße Verwendung und Lagerung der Waren.
    d. Indem Sie die Anweisungen des Herstellers oder Lieferanten nicht befolgen.
    e. Durch unsachgemäße Installation, Handhabung, Wartung, Manipulation oder Vernachlässigung der Pflege der Waren.
    f. Die Ware wurde durch die Naturkräfte beschädigt.
    g. Im Falle einer Verletzung der Pflichten des Käufers, die sich aus einem der Punkte 4 bis 7 der Einleitenden Bestimmungen ergibt – mechanische und quantitative Mängel (Nichtproduktionsmängel).
    h. Bei Geltendmachung einer Reklamation gemäß Punkt 8 der Einleitenden Bestimmungen – mechanische und quantitative Mängel (keine Herstellungsmängel).

4.       Im Falle einer Reklamation an bereits installierten, zusammengebauter Ware und anderem Sortiment deckt die Garantie nur solche Mängel ab, die nur in einer Entfernung von 3/5 Metern Innen-/Außenbereich sichtbar sind.

 

II. Reklamationsabwicklung

1.       Die Reklamation wird nur dann zur Bearbeitung weitergeleitet, wenn sie schriftlich eingereicht wird, d. h. durch ordnungsgemäßes Ausfüllen des Reklamationsprotokolls (das Bestandteil der Reklamationsordnung ist) und Übermittlung an den Lieferanten per Post, persönlich oder E-Mail.

2.      Es ist stets nötig, diejenigen Unterlagen über den Warenkauf, die dem Käufer seitens des Verkäufers ausgestellt wurden, gemeinsam mit dem Reklamationsprotokoll vorzulegen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die reklamierte Ware vollständig, unversehrt, sauber und in geeignetem Verpackungsmaterial zu übergeben, das den Anforderungen des Transports der gegebenen Ware entspricht, vorzugsweise in der Originalverpackung, da das Risiko einer möglichen Beschädigung verringert wird. Tut er dies nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen.

3.    Werden Differenzen hinsichtlich Menge oder Art der auf der Rechnung angeführten sowie der tatsächlich gelieferten Ware festgestellt, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer binnen sieben Arbeitstagen eine schriftliche Mitteilung über diese Mängel zukommen zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erfolgt keine Anerkennung der Reklamation. Wird diese Reklamation als berechtigt befunden, so kann der Käufer bei Sortenmängeln Nachlieferung der nachweislich fehlenden Ware – bei Quantitätsmängeln oder Warentausch Lieferung einer anderen, als der vom Käufer ursprünglich georderten Warenart - einfordern.

5.       Die Ware kann nicht reklamiert werden, da auf der Website des Verkäufers falsche Daten und Fotos aufgeführt sind.

6.       Im Falle eines Warenumtauschs aufgrund einer berechtigten Reklamation trägt der Verkäufer die Kosten für den Transport zu seinem Geschäftssitz sowie die Kosten für den Transport der neuen Ware zurück zum Käufer.

7.       Handelt es sich um einen irreparablen Mangel, der die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts nicht verhindert, hat er Anspruch auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis, erschwert dieser Mangel die Verwendung des Produkts erheblich, ist er zum Umtausch berechtigt das Produkt für ein mangelfreies Produkt, das aufgrund seines Alters dem reklamierten Artikel entspricht.

8.       Sollte der Reklamierende mit der Entscheidung des zuständigen Mitarbeiters nicht einverstanden sein, können Sie sich schriftlich an den Firmeninhaber oder den Vertreter des Verkäufers wenden.

9.       Der Reklamierende kann die Ansprüche nicht ändern, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

10.       Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Reklamierenden das Ergebnis des Reklamationsverfahren mitzuteilen, sofern sämtliche Pflichten aus dieser Reklamationsbedingungen erfüllt sind.

11.       Die Rechtmäßigkeit jeder Reklamation und die Beurteilung der Behebbarkeit oder Nichtbehebbarkeit der Mängel erfolgt durch den fachlich verantwortlichen Mitarbeiter des Verkäufers (Handelsvertreter) und seine bevollmächtigten Vertreter spätestens innerhalb von „7“ Werktagen. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Reklamation innerhalb der dem Mangel entsprechenden Frist, spätestens jedoch „60“ Werktage nach ihrer ordnungsgemäßen Geltendmachung, zu bearbeiten, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

12.       Für den Fall, dass vor der Rücksendung der reklamierten Ware oder vor Abschluss des Reklamationsverfahrens die Lieferung neuer, einwandfreier Ware erforderlich ist, wird der Verkäufer diese Ware in Rechnung stellen. Bei erfolgreicher Bearbeitung der Reklamation erfolgt eine Gutschrift.

13.       Diese Reklamationsbedingungen ersetzen die bisherigen Bedingungen und gelten ab dem 1. Januar 2019.

III. Garantieabdeckung

Folgende Mängel sind von der Reklamation ausgeschlossen:


Außenjalousien

●        Abweichungen in den Maßen liegen innerhalb der Fertigungstoleranzen, die dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt werden.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Lamellen, Profilen und anderen Bauteilen bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton der Lamellen bei größeren Mengen in einer bestimmten Farbe.
●        Unterschiede in der Zeichnung bei Holzimitationen.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu reklamieren.
●        Im Falle einer Motorreklamation ist es notwendig, dass das Zuleitungskabel in der Originalausführung reklamiert wird.
●        Mängel, die durch Witterungseinflüsse und deren Überschreitung verursacht werden.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Rollladen

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Lamellen, Profilen und anderen Bauteilen bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton der Lamellen bei größeren Volumina in einer bestimmten Farbe.
●        Unterschiede in der Zeichnung bei Holzimitationen.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Das Sortiment richtet sich nach der Größe der Box, der Anzahl der Artikel auf der Liste, der Liste der perforierten Oberflächen und die Oberfläche der Box muss Lichtdurchlässig sein. Dieser Umstand ist nicht Gegenstand der Reklamation.
●        Abnutzung und Beulen der oberen Lamellen durch die Panzerhalter.
●        Abnutzung des Panzers im Bereich des inneren Teils der Führungsschienen, der bei direkter Betrachtung des Panzers nicht sichtbar ist.
●        Bei Motorreklamation ist es notwendig, dass das Zuleitungskabel jedoch in der Originalausführung eine Länge von mindestens 30 cm hatte.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Markisen

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Stoffen, Profilen und anderen Komponenten bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton von Stoffen und Lamellen mit größerem Volumen in einer bestimmten Farbe.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden
●        Mängel, die durch unsachgemäße Reinigung oder durch Umwelteinflüsse (Ausdünstungen, Vogelkot usw.) verursachte Stoffschäden entstehen.
●        Durch Regen verursachte Mängel. Die Markise dient nicht als Dach zum Schutz vor Regen. Bei Regen sollte die Markise geschlossen sein. Sollte der Stoff der Markise nass werden, muss die Markise schnellstmöglich ausgefahren und gut trocknen gelassen werden.
●        Auch Mängel dieser Hauptursache, die in der Beschaffenheit des Stoffes selbst liegen, sind von der Reklamation ausgeschlossen. Diese Mängel beeinträchtigen weder den Wert noch die Gebrauchstauglichkeit der Markise:
          ●        Beim Zusammenfügen und Falten fertiger Stoffe während des Versands entstehen Falten – Knitterfalten. Am Ort der Lagerung kann die Farbe des Stoffes dunkler oder heller erscheinen, was durch eine unterschiedliche Lichtbrechung an  der Oberfläche, den sogenannten Kreideeffekt, verursacht wird.
          ●        Falten – wir können in der Nähe der Nähte oder in der Mitte einzelner Stoffstreifen auftreten. Während des Gebrauchs wirken verschiedene Kräfte auf ihn ein, die durch die Materialverdoppelung der Nähte und Futter, den Zug der ausziehbaren Arme, das Durchhängen des Zylinders oder des Frontprofils usw. verursacht werden. Durch Spannung kann dann der sogenannte Waffeleffekt entstehen Fischgräteneffekt. Diese Verformung kann auch auftreten, wenn bei starkem Regen Wasser in den Stoff eingedrungen ist und ein sogenannter Bade- oder Bauch entstanden ist.
          ●        Wellenförmige Kanten – durch das aktive Federsystem wird es in konstanter Spannung gehalten. Nähte und Polsterung wirken als Ergebnis und können den größten Teil der Belastung kompensieren. Beim Rollen werden Nähte und Laschen gestaucht und dehnen sich mit der Zeit. All dies kann dazu führen, dass die Kanten beim Auswerfen des Etiketts leicht heraushängen.
●        Bei Motorreklamation ist es notwendig, dass das Zuleitungskabel jedoch in der Originalausführung eine Länge von mindestens 30 cm hatte.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Screen Rollos

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Mängel, die dem Kunden vorab mitgeteilt wurden (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.).
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Stoffen, Profilen und anderen Komponenten bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton der Stoffe bei einer größeren Anzahl von Teilen in einer bestimmten Farbe.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Der Einsatz in den Wintermonaten unterliegt keinen Beanstandungen (der Screen Rollo friert ein, siehe Bedienungs- und Wartungsanleitung).

●        Schrägtoleranz:
          - bis 2,5 m Toleranz bis 5 mm
          - bis 4 m Toleranz bis 10 mm
          - über 4 m Toleranz bis 15 mm

●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden.
●        Mängel, die durch unsachgemäße Reinigung oder durch Umwelteinflüsse (Ausdünstungen, Vogelkot usw.) verursachte Stoffschäden entstehen.
●        Durch Regen verursachte Mängel. Das Rollo dient nicht als Regenschutz. Bei Regen sollte die Jalousie geschlossen sein. Wenn der Stoff nass wird, sollte er so schnell wie möglich entfernt und gut trocknen gelassen werden.
●        Durch Windstärke verursachte Störungen, einschließlich der Verwendung eines Windsensors (bei plötzlich auftretender starker Windböe beim zumachen).
●        Aufgrund des Einflusses der Sonne kann die Farbkonstanz der Stoffe nicht garantiert werden.
●        Darüber hinaus sind Mängel dieser Ursache, die in der Beschaffenheit des Stoffes liegen, von der Reklamation ausgeschlossen. Diese Mängel mindern in keiner Weise den Wert oder die Nutzbarkeit der Rollos:
          ● Waffeleffekt – Dieses Phänomen entsteht durch die Einwirkung von Substanzen unter dem Einfluss verschiedener Kräfte während des Gebrauchs. Zum Beispiel durch Ziehen vom Unterprofils, Verdoppelung der Stoffmasse in Nähten und Futtern, Durchbiegung der Welle oder Unterprofils usw.
          ● Welligkeit der Kante – Beim Auf- und Abwickeln von Stoffen werden Nähte und Laschen gestaucht, die sich mit der Zeit ausdehnen. Dies kann dazu führen, dass die Stoffkanten hängen oder sich kräuseln.
          ● Falten in der Naht oder im Saum des Stoffes – Dieses Phänomen tritt beim Aufwickeln aufgrund der Verbindung der Stoffe und des Reißverschlusses auf.
          ● Flächenverformungen am Gewebe – Sie entstehen in einer Neigung mit ausgedehnter Abschirmfläche durch die Kombination der Stoffe und deren Gesamtgewicht.
          ● Quereindrücke in der Oberfläche – Sie entstehen durch die Verbindung von Materialien mit dem Schaft und das Andrücken von Querfugen am Stoff.
          ● Ausbleichen des Stoffes – Tritt auf, wenn Sonnenlicht auf das Stoffmaterial einwirkt. Mehr finden Sie in der Normnummer: EN ISO 105-B02:2014
          ● Kreideeffekt – Die Farbe des Stoffes kann am Lagerort dunkler oder heller erscheinen, was durch die unterschiedliche Lichtbrechung auf der Stoffoberfläche verursacht wird.
          ● Verflochtene Fasern – entstehen durch die Ansammlung von Abrieb von Fasern und deren Verarbeitung zu Stoffen während des Stoffherstellungsprozesses.
          ● Sanduhreffekt – Dieses Phänomen ist durch eine horizontale Verengung und gleichzeitige vertikale Verlängerung des Stoffes gekennzeichnet, die nach einiger Zeit durch Lockerung der Gewebebindung auftritt. Dies kann bei Stoffen passieren, die durch Webtechnik hergestellt werden.
          ● Dehnbarkeit von Stoffen – Gewebefüllungen von Screen Rollos haben, wie alle anderen Stoffe auch, ihre physikalischen Eigenschaften, die sich je nach äußeren Einflüssen verändern. In diesem Fall handelt es sich um die natürliche Ausbreitung von Stoffen als Reaktion auf die umgebenden klimatischen Bedingungen.
●        Bei Motorwerbung ist es notwendig, dass das Zuleitungskabel jedoch in der Originalausführung eine Länge von mindestens 30 cm hatte.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die angegebenen RAL-Zahlenbezeichnungen für Standardfarben stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, es handelt sich also nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette.


Innenjalousien

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Lamellen, Profilen und anderen Bauteilen bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton von Lamellen, Profilen und anderen Bauteilen mit größerem Volumen in einer bestimmten Farbe.
●        Unterschiede in der Zeichnung von Holzimitationen.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden.
●        Neigungsbewegung in Toleranz: bis zur Höhe der Jalousien 1,5 m je Toleranz der Schrägbewegung an den Enden der Jalousien ± 6 mm, über 1,5 m je dieser Toleranz ± 8 mm. Gewertet wird in den Endlagen.
●        Die Lamellen der Jalousien lassen sich im gesamten Bereich nicht schließen.
          ● Horizontaljalousien erreichen in der Regel nicht die gesamte Höhe und sind gleich (im oberen Teil sind sie besser geschlossen, im unteren Teil sind sie tendenziell offener). Dieser Umstand ist ein Designmerkmal und kann nicht als Mangel an Jalousien angesehen werden. Die Jalousien sind ausreichend geschlossen, wenn sie nicht über die gesamte Höhe einen direkten Lichtstrahl durchlassen, der direkt auf die Ebene der Jalousien fällt. Diese Anforderung gilt nicht für Schlitze in den Lamellen und den Spalt zwischen Oberbalken und erster Lamelle. Die Überprüfung erfolgt mithilfe einer wissenschaftlichen Punktlichtquelle senkrecht zur Ebene der Jalousie über ihre gesamte Höhe.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Stoffrollo Plissees

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Stoffen, Profilen und anderen Komponenten bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton von Stoffen mit größerem Volumen in einer bestimmten Farbe.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden.
●        Jalousienschnüre dehnen sich, insbesondere bei größeren Größen, mit der Zeit aus und verlieren an Elastizität. Dies kann dazu führen, dass die Jalousien nicht perfekt gehalten werden und gelegentlich in Richtung der Schwerkraft herunterfallen. Aus diesem Grund ist es manchmal notwendig, die Jalousien im nicht geschlossenen Zustand in die gewünschte Position zu bringen. Dieser Mangel beeinträchtigt in keiner Weise den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Produkts.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Vertikaljalousien

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Stoffen, Profilen und anderen Komponenten bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton von Stoffen mit größerem Volumen in einer bestimmten Farbe.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Japanische Wände

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Mängel, die dem Käufer vorab mitgeteilt wurden (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.).
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Stoffen, Profilen und anderen Komponenten bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton von Stoffen mit größerem Volumen in einer bestimmten Farbe.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel durch unsachgemäße Reinigung – siehe Betriebs- und Wartungsanleitung.
●        Durch die Beschaffenheit der Lamelle selbst bedingte Durchbiegung der Lamelle (15 mm), die die Beschattungsfunktion nicht beeinträchtigt.
●        Durchsichten zwischen den Stoffen sind in der Seitenansicht der einzelnen Lamellen sichtbar.
●        Bei Verwendung mehrerer Stoffarten können die Bahnen unterschiedlich lang sein.
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


 Holzjalousien 

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Lamellen, Profilen und anderen Bauteilen bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton der Lamellen bei größeren Volumina in einer bestimmten Farbe.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden.
●        Der Unterschied im Muster und Farbton der Lamellen und aller Komponenten besteht aus natürlichen Materialien.
●        Ausbleichen natürlicher Materialien durch Sonnenlicht.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen den nächstgelegenen Farbton dar, es handelt sich also nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette.


Bambusjalousien

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Stoffen, Profilen und anderen Komponenten bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton von Stoffen mit größerem Volumen in einer bestimmten Farbe.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden.
●        Unterschiede in Muster und Farbton der Stoffe und aller Komponenten aus natürlichen Materialien.
●        Ausbleichen natürlicher Materialien durch Sonnenlicht.
●        Stoffunregelmäßigkeiten liegen innerhalb der Toleranz, die dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt wird.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Stoffrollos

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen
●        Aufgrund der Sonneneinwirkung kann die Farbkonsistenz der Stoffe nicht gewährleistet werden.
●        Differenzen, die durch fehlerhafte Bestelleingaben durch andere Personen als den Verkäufer verursacht wurden (z. B. den Käufer, seine Bevollmächtigten usw.)
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer verursacht wurden (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.)
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die durch atypische Konstruktion verursacht wurden und vor denen er im Voraus gewarnt wurde
●        Unterschiede in den Farbtönen von Stoffen, Profilen und anderen Komponenten bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, d. h. mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden
●        Unterschied im Farbton von Stoffen mit größerem Volumen in einer bestimmten Farbe
●        Mängel, die durch Missbrauch oder falsche Verwendung des Produkts verursacht wurden
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden
●        Das Sortiment variiert je nach Standort, nicht nach Standort. Dieser Umstand ist nicht zu beanstanden.
●        Die Unebenheit der Stoffe liegt innerhalb der Toleranz, die ihm auf Anfrage mitgeteilt wird.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Insektenschutz

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Profilen und anderen Bauteilen bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Unterschiede in der Zeichnung zur Holzimitation.
●        Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts (Verwendung von Schmiermittel usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Scheinbar unvollkommene Spannung des Netzwerks – aus der Logik des Produktionsprozesses des Netzwerks ergibt sich eine „ausreichende“ Spannung des Netzwerks, die nicht messbar ist, sofern sie die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigt, sie kann nicht Gegenstand einer solchen Reklamation sein.
●        Funktionsstörungen von Schiebe- und Plissees, die durch den Betrieb in staubiger oder anderweitig verschmutzter Umgebung entstehen.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Sektionaltor für Garage

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden – einschließlich Bereichen mit erhöhter Staubentwicklung und Fällen, in denen die maximale Anzahl von 10 Zyklen pro Tag überschritten wurde.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Lamellen, Profilen und anderen Bauteilen bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton der Lamellen bei größeren Volumina in einer bestimmten Farbe.
●        Unterschiede in der Zeichnung zur Holzimitation.
●        Leichte Abweichung im Farbton der Innenseite des Paneels, die durch den technologischen Lackierprozess verursacht wird.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Kratzer mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm oder andere Oberflächenfehler, die bei einem Betrachtungsabstand von 5 m in einem Winkel zwischen 90° (senkrecht zur Plattenoberfläche) und 30° nicht sichtbar sind.
●        Kratzer im Bereich der Verbindung der beiden Paneele, sichtbar bei Bewegung der Tür. Bei geschlossener Tür sind sie nicht sichtbar.
●        Möglicher Abstand zwischen der oberen Platte und dem Sturz.
●        Möglicher Verschleiß und Stempelung des Dichtungsgummis, insbesondere an den Kanten der Platten. Dies ist beim heutigen Stand der Technik bauartbedingt und nicht vermeidbar.
●        Durchbiegung der Paneele, die durch große Temperaturunterschiede zwischen Innen und Außen verursacht werden kann (die Wirkung zweier Metalle).
●        Nichtdichtung der integrierten Türe. (Die integrierte Eingangstür ist ein Funktionselement, das sich als Ausdruck der Wärmedämmeigenschaft der Tür äußern kann. Durch den Einbau in bewegliche Elemente kann es zu Undichtigkeiten kommen, die sich im Gesamtbild widerspiegeln.)
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.


Rolltore für Garagen

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch eine fehlerhafte Eingabe einer Bestellung durch einen anderen als den Verkäufer entstehen (z. B. durch den Käufer, dessen Bevollmächtigte usw.).
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Dem Kunden mitgeteilte Mängel (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen etc.)
●        Mängel, die auf eine atypische Konstruktion zurückzuführen sind, vor der er im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Lamellen, Profilen und anderen Bauteilen bei Aufträgen, die in mehreren Teilen, also mit unterschiedlichen Lieferterminen, gefertigt werden.
●        Der Unterschied im Farbton der Lamellen bei größeren Volumina in einer bestimmten Farbe.
●        Unterschiede in der Zeichnung zur Holzimitation.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch Benutzerschäden verursacht wurden.
●        Kratzer mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm oder andere Oberflächenfehler, die bei einem Betrachtungsabstand von 5 m in einem Winkel zwischen 90° (senkrecht zur Plattenoberfläche) und 30° nicht sichtbar sind.
●        Verschleiß und Beulen der oberen Lamellen durch die Panzerhalter.
●        Ballenverschleiß im Bereich des inneren Teils der Führungsschienen, der bei direkter Betrachtung des Panzers nicht sichtbar ist.
●        Bei Motorwerbung ist es notwendig, dass das Zuleitungskabel jedoch in der Originalausführung eine Länge von mindestens 30 cm hatte.
●        Unterschiede im Farbton der Standardfarben im Vergleich zu den Farben der RAL-Farbpalette. Die für Standardfarben angegebenen RAL-Nummernbezeichnungen stellen die nächstliegenden Farbtöne dar, sodass es sich nicht um einen exakten Farbton gemäß RAL-Farbpalette handelt.

 

PERGOLEN

Folgende Mängel sind von der Reklamation ausgeschlossen:

●        Maßunterschiede innerhalb der Fertigungstoleranzen.
●        Differenzen, die durch fehlerhafte Eingabe der Bestellung durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine bevollmächtigten Personen usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch fehlerhafte Montage durch andere Personen als den Verkäufer (z. B. den Käufer, seine Beauftragten usw.) verursacht wurden.
●        Mängel, die durch die Installation in einer ungeeigneten Umgebung verursacht wurden.
●        Mängel, die dem Kunden mitgeteilt wurden (Übermaß, Untermaß, Fertigungstoleranzen usw.).
●        Mängel, die auf atypische Konstruktion zurückzuführen sind und vor denen der Käufer im Voraus gewarnt wurde.
●        Farbunterschiede bei Lamellen, Profilen und anderen Bauteilen bei mehrteiligen Aufträgen, d. h. mit unterschiedlichen Lieferterminen.
●        Farbunterschied bei Lamellen mit größerem Volumen in einer bestimmten Farbe.
●        Mängel, die durch Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht wurden.
●        Mängel, die durch mechanische Beschädigung durch den Benutzer verursacht wurden.
●        Verschleiß von Teilen durch normalen Gebrauch und Witterungseinflüsse
●        Mängel, die auf eine unzureichende Wartung der Ware durch den Benutzer zurückzuführen sind.
●        Mängel, die durch die Belastung der Pergolakonstruktion selbst und des Pergoladachs verursacht werden.

VERDI
●        Mängel, die durch den Einsatz des Produkts bei Temperaturen unter 0 °C entstehen, das Öffnen und Schließen der Lamellen ist verboten.
●        Zufälliges Auftreten von Wassertropfen auf dem Dach, wenn es sich nicht um ein fest isoliertes Dach handelt. Zwischen den Lamellen und an den Seiten des Rahmens befinden sich Lücken, in denen bei einer Kombination aus Regen und starkem Wind Wassertropfen entstehen können. Wenn diese negativen Umstände zusammenkommen, kann auch Wasser in den Raum zwischen den einzelnen Lamellen gelangen.

LOIRE, TIRA
●        Befindet sich die Pergola in einem Bereich, in dem die Gefahr besteht, dass Schnee auf das Dach der Pergola fällt, ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Abrutschen des Schnees zu verhindern. Er ist außerdem verpflichtet, den Schnee von den Dächern der Pergola zu entfernen, wenn die Schneedecke höher als 10 cm ist. Im Falle einer Beschädigung der Pergola aus diesem Grund wird diese nicht als Teil des Anspruchs anerkannt.

ZIRCA
●        Mängel, die durch den Einsatz des Produkts im Winter entstehen, wenn die Gefahr von Schnee oder Eis besteht. Das Dach kann nicht zusätzlich durch Schnee oder Frost belastet werden.
●        Im unteren Bereich des Gewebes kann Wasser verbleiben, das dann seitlich herausfließt, wenn sich das Dach in die obere Position bewegt. Der Stoff wird durch sein Eigengewicht belastet und das Gewicht der Profile führt dazu, dass der Stoff nicht absolut gerade sein kann.

 

Vsetín, 1.1.2019

Ing. Karel Peltsarszký
Geschäftsführer 

 

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